Podologie-News

Honorare für Podologische Leistungen angehoben

Die Honorare für podologische Leistungen werden angehoben

 Zum 01.07.2022 tritt die 2. Stufe der im Mai 2021 bundeseinheitliche verhandelten Höchstpreise in der Podologie in Kraft. Dies bedeutet, dass wir zu diesem Datum neue Honorarsätze erhalten. Diese sind nachstehend veröffentlicht.

Der GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen Berufsverbände haben im Mai 2021 ab Juli 2022 neue Honorare verhandelt. Demnach steigt die Vergütung in der Podologie zum 1. Juli 2022.


Nachstehend die neuen Honorare:

Pos-Nr. Vergütung
78010Podologische Behandlung klein30,70 €
78020Podologische Behandlung groß44,00 €
78030Podologische Befundung3,00 €
79933Hausbesuch inkl. Wegegeld17,50 €
79934Hausbesuch in soz. Einrichtung inkl. Wegegeld10,00 €

  

Was solltest du als Podologe nun tun?

  • Zuzahlungen individuell berechnen, denn Verordnungen müssen gesplittet werden (Behandlungen aus dem 1. Halbjahr — alte Preise, 2. Halbjahr neue Preise).
  • Mitarbeiter schulen: Allen Mitarbeitern sollten die neuen Preise und Zuzahlungen bekannt sein.
  • Selbstzahlerpreise erhöhen: Wer nicht noch vor kurzem seine Privatpreise erhöht hat, sollte das dringend nachholen. Denkt immer daran, bei Privatpatienten fällt bei vielen Praxen Umsatzsteuer an und muss somit auf den Behandlungspreis aufgeschlagen werden. Ebenso zahlt in jeder Arztpraxis der Privatpatient einen höheren Satz als der Kassenpatient. Man könnte auch sagen, dass die abgerechneten GKV-Preise rabattierte Preise sind. Die Selbstzahlerpreise sind die „wirklichen“ Preise.

Die Vergütungsvereinbarung findet ihr hier.

 

Die aktuellen Podologie News im Überblick

Seminar Sektorale Heilpraktiker Pruefung
Erfolg vor Gericht: Sektorale Heilpraktikererlaubnis für Podologie bundesweit bestätigt

Erfolg vor Gericht: Sektorale Heilpraktikererlaubnis für Podologie bundesweit bestätigt

Am 29. August 2024 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass die Heilpraktikererlaubnis auf das Fachgebiet der Podologie beschränkt werden kann. Diese Entscheidung ermöglicht es Podologinnen und Podologen, nun deutschlandweit unter der sogenannten sektoralen Heilpraktikererlaubnis (SHP) zu arbeiten.

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Therapiebericht – Dokumentation Podologie
Umformulierung / Ergänzung in Anlage 3, Behandlungsrelevante Diagnose(n) (ICD-10-Code)

Umformulierung / Ergänzung in Anlage 3, Behandlungsrelevante Diagnose(n) (ICD-10-Code)

Mit dieser Umformulierung wird es den Krankenkassen einmal wieder leichter gemacht, Verordnungen abzusetzen, die lediglich die Grunderkrankung aufführen, jedoch nicht die Neuropathie, bzw. das Querschnittssyndrom deklarieren.

Ob zukünftig auch Verordnungen, die ausschließlich die Grunderkrankung benennen, abrechnungsfähig sind, muss in einem Gerichtsverfahren geklärt werden.

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Therapiebericht – Dokumentation Podologie
Änderungsvereinbarung zum Vertrag nach Paragraph 125

Änderungsvereinbarung zum Vertrag nach Paragraph 125

Die zum 01.07.2024 in Kraft tretende Änderungsvereinbarung nach Paragraph 125 Abs. 1 SGB V regelt die Anpassungen in der podologischen Versorgung und deren Vergütung.

Die Änderungen zielen darauf ab, die unterschiedlichen Interpretationen der
Vertragsbestimmungen zu minimieren, berücksichtigen insbesondere notwendige Anpassungen an bisher nicht aktualisierte Anlagen und konkretisieren diverse Regelungen.

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Neue Honorare für podologische Leistungen ab 1. Juli 2024

Neue Honorare für podologische Leistungen ab 1. Juli 2024

Ab dem 1. Juli 2024 treten in der Podologie neue Honorare in Kraft. Diese Anpassung der Vergütungssätze ist Teil eines Stufenplans, der bereits im Frühjahr 2023 verhandelt wurde. Die Erhöhung der Honorare erfolgt nun in der zweiten Stufe und soll die gestiegenen Kosten in der podologischen Praxis berücksichtigen sowie die Qualität der Behandlung sicherstellen.

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