NRW stellt Bildungsscheck ein – Neues Förderprogramm ab Herbst 2024 angekündigt

Zum 1. Juli 2024 ist die Förderung des Bildungsschecks des Landes Nordrhein-Westfalen endgültig ausgelaufen. Nachdem bereits zum 1. Januar 2024 der betriebliche Bildungsscheck eingestellt wurde, endete nun auch die Förderung der privaten Bildungschecks. Mit dem Bildungsscheck hatte das Land NRW über viele Jahre hinweg Arbeitnehmern und Unternehmen eine finanzielle Unterstützung für berufliche Weiterbildungsmaßnahmen geboten. Bereits bewilligte Bildungschecks können noch bis zum 31. März 2029 zur Erstattung eingereicht werden.

Rückblick: Der Bildungsscheck NRW als Erfolgsmodell

Der Bildungsscheck NRW galt als eines der wichtigsten Instrumente zur Förderung beruflicher Weiterbildung im Land. Er richtete sich sowohl an Unternehmen als auch an Privatpersonen, um berufliche Kompetenzen zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Der Bildungsscheck übernahm in der Regel 50 % der Weiterbildungskosten, bis zu einem maximalen Betrag von 500 Euro. Viele kleine und mittlere Unternehmen sowie Arbeitnehmer nutzten diese finanzielle Unterstützung, um sich beruflich weiterzubilden.

Neues Förderprogramm ab Herbst 2024

Trotz des Auslaufens des Bildungsschecks bleibt die Förderung beruflicher Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen ein politisches Ziel. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Karl-Josef Laumann, hat bereits angekündigt, dass ab Herbst 2024 ein neues Förderprogramm aufgelegt werden soll. Dieses Programm soll wieder aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert werden und ähnliche Ziele wie der Bildungsscheck verfolgen.

Die aktuellen Podologie News im Überblick

Neues Ausbildungsangebot in Lilienthal: Teilzeitausbildung zur Podologin / zum Podologen startet

Neues Ausbildungsangebot in Lilienthal: Teilzeitausbildung zur Podologin / zum Podologen startet

Im Oktober 2024 beginnt am Evangelischen Ausbildungszentrum in Lilienthal bei Bremen ein neuer Ausbildungsgang zur Podologin / zum Podologen in Teilzeit. Die neu gegründete Berufsfachschule für Podologie hat sich zum Ziel gesetzt, den Standort Lilienthal langfristig zu etablieren und kontinuierlich auszubauen.

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Seminar Sektorale Heilpraktiker Pruefung
Erfolg vor Gericht: Sektorale Heilpraktikererlaubnis für Podologie bundesweit bestätigt

Erfolg vor Gericht: Sektorale Heilpraktikererlaubnis für Podologie bundesweit bestätigt

Am 29. August 2024 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass die Heilpraktikererlaubnis auf das Fachgebiet der Podologie beschränkt werden kann. Diese Entscheidung ermöglicht es Podologinnen und Podologen, nun deutschlandweit unter der sogenannten sektoralen Heilpraktikererlaubnis (SHP) zu arbeiten.

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Therapiebericht – Dokumentation Podologie
Umformulierung / Ergänzung in Anlage 3, Behandlungsrelevante Diagnose(n) (ICD-10-Code)

Umformulierung / Ergänzung in Anlage 3, Behandlungsrelevante Diagnose(n) (ICD-10-Code)

Mit dieser Umformulierung wird es den Krankenkassen einmal wieder leichter gemacht, Verordnungen abzusetzen, die lediglich die Grunderkrankung aufführen, jedoch nicht die Neuropathie, bzw. das Querschnittssyndrom deklarieren.

Ob zukünftig auch Verordnungen, die ausschließlich die Grunderkrankung benennen, abrechnungsfähig sind, muss in einem Gerichtsverfahren geklärt werden.

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Therapiebericht – Dokumentation Podologie
Änderungsvereinbarung zum Vertrag nach Paragraph 125

Änderungsvereinbarung zum Vertrag nach Paragraph 125

Die zum 01.07.2024 in Kraft tretende Änderungsvereinbarung nach Paragraph 125 Abs. 1 SGB V regelt die Anpassungen in der podologischen Versorgung und deren Vergütung.

Die Änderungen zielen darauf ab, die unterschiedlichen Interpretationen der
Vertragsbestimmungen zu minimieren, berücksichtigen insbesondere notwendige Anpassungen an bisher nicht aktualisierte Anlagen und konkretisieren diverse Regelungen.

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Neue Honorare für podologische Leistungen ab 1. Juli 2024

Neue Honorare für podologische Leistungen ab 1. Juli 2024

Ab dem 1. Juli 2024 treten in der Podologie neue Honorare in Kraft. Diese Anpassung der Vergütungssätze ist Teil eines Stufenplans, der bereits im Frühjahr 2023 verhandelt wurde. Die Erhöhung der Honorare erfolgt nun in der zweiten Stufe und soll die gestiegenen Kosten in der podologischen Praxis berücksichtigen sowie die Qualität der Behandlung sicherstellen.

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